Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/277
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2, 13. Änderung der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: südöstlich "Schewenhorst", nordöstlich Schewenhorst 27 und südwestlich Schewenhorst 11 a) Aufstellungsbeschluss b) Billigung der Planunterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.4-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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11.01.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet südöstlich "Schewenhorst", nordöstlich Schewenhorst 27 und südwestlich Schewenhorst 11 wird der Bebauungsplan Nr. 2, 13. Änderung aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Vorgabe einer maßstäblichen und gestalterisch an die Umgebung angepassten Bebauung;
- Aktivierung einer Innenbereichsfläche als Maßnahme der Nachverdichtung;
- Verbreiterung des vorhandenen Weges östlich der Bebauung 'Schewenhorst' auf 5,00 m zur besseren Erreichbarkeit der südlich anschließenden Fläche.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski; aus Bornhöved beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
b) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 22.12.2020 gebilligt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Derzeit gilt der Bebauungsplan Nr. 2 aus dem Jahr 1968. Dieser sieht auf den genannten Grundstücken je Baugrundstück ein Baufenster (sogenannte „Briefmarken“) vor. Zwischenzeitlich wurden bereits einzelne Grundstücke aus dem Flurstück 469 herausgetrennt. Dabei wurde nicht auf die im Bebauungsplan angedachte Breite der neuen Grundstücke geachtet. Dies hat zur Folge, dass die im B-Plan vorgesehenen Baufenster nicht mehr eingehalten werden können.
Auch die sonstigen Festsetzungen sind auf Ihre Aktualität zu prüfen.
Der Grundstückseigentümer hat einen Antrag auf Überarbeitung des Bebauungsplanes für die Grundstücke Schewenhorst 13 – 25 gebeten.
Die Grundstücke sollen kurz- bis mittelfristig veräußert und bebaut werden.
Die Gemeinde hat dem Ansinnen im Grundsatz bereits zugestimmt. Nun ist das formale Verfahren durch den Aufstellungsbeschluss einzuleiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,1 kB
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2
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104,6 kB
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3
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4
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(wie Dokument)
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797,5 kB
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