Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/355
Grunddaten
- Betreff:
-
Anwendung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass des Amtes Siek für die Gemeinde Siek
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
- Aktenzeichen:
- 000.100-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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24.11.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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09.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Siek beschließt, die am 26.11.2020 durch den Amtsausschuss beschlossene Satzung des Amtes Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen ebenfalls für Forderungen der Gemeinde Siek für anwendbar zu erklären.
Die „Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Siek“ vom 12.09.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2011 wird aufgehoben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung des Amtes Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen wurde vollständig neu gefasst.
Bisher war es so, dass die Gemeinden/Verbände ebenfalls Satzungen mit ähnlichem Regelungsinhalt erlassen hatten. Das Gemeindeprüfungsamt hat bei seiner Prüfung darauf hingewiesen, dass die Satzungen hinsichtlich ihrer Regelungen und Wertgrenzen so anzupassen sind, dass eine einheitliche Verfahrensweise im Amt ermöglicht wird.
§ 7 und § 7 a dieser Satzung enthalten nun die Regelung, dass die Gemeinden bzw. die Verbände durch Beschluss regeln können, dass die Satzung entsprechend bei der Behandlung von Forderungen der Gemeinden / der Verbände anzuwenden ist.
Der Finanzausschuss des Amtes Siek hat am 11.11.2020 dem Amtsausschuss den Beschluss der Satzung empfohlen. Unter der Voraussetzung, dass der Amtsausschuss am 26.11.2020 die Satzung beschließt, kann die Anwendbarkeit gem. § 7 der Satzung durch die Gemeinde Siek erklärt werden.
Die „Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Siek“ vom 12.09.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2011 wird in diesem Zug aufgehoben.
Ein einheitliches Verfahren wird somit gewährleistet und der Forderung des Gemeindeprüfungsamtes wird nachgekommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,2 kB
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