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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/353

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Für den Bereich nördlich der „Hauptstraße“; Grundstücke „Hauptstraße 3 – 21“ (nur ungerade Nummern) und „Großblöcken 2 – 42“ wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 aufgestellt.

 

Das Planungsziel besteht im Wesentlichen darin, dass die Überarbeitungen/ Änderungen des Bebauungsplanes dazu dienen soll, die heutigen Gegebenheiten an den Bestand anzupassen und baurechtlich für zukünftige Entwicklungen rechtsicher zu machen. Dies gilt insbesondere für die Ausnutzung der Grundstücke, die überbaubaren Grundstücksflächen und für Auswirkungen auf die verkehrliche Situation sowie den Freiraum.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro B2K aus Kiel beauftragt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wurde 1982, die 5. Änderung 1991 erlassen.

Zwischenzeitlich haben sich die Anforderungen an bauliche Anlagen verändert. Eine Überprüfung und Anpassung des Planungsrechts scheint der Gemeinde daher erforderlich.

 

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Anlagen

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