Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/348
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussanträge für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Aktenzeichen:
- 111.102-009
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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24.11.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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09.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegenden Zuschussanträge wie folgt zu beschliessen:
- Tennisclub Siek e.V. 6.120€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- SV Siek e.V. von 1948 inklusive Sportplatzunterhaltung 39.500€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- Sozialverband Deutschland e.V. 205€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- Arbeiterwohlfahrt 300€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- Männergesangverein Siek e.V. 2.000€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- Tourneetheater Siek 3.150€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- Verein feste Grundschulzeiten 2.000€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
- VHS Großhansdorf 500€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet/ nicht verzichtet
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Siek für das Haushaltsjahr 2021, die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Antragssteller zu fertigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Siek hat am 08.07.2015 die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde an Dritte beschlossen. Diese Richtlinie soll eine einheitliche Verfahrensgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde sicherstellen.
Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie sind einmalige oder laufende Leistungen der Gemeinde an Dritte zur Erfüllung bestimmter Zwecke und sollen nur für Aufgaben gewährt werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Folgende Anträge sind bisher im Amt Siek eingegangen. Sie werden hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt:
- Tennisclub Siek e.V. 6.120€
- SV Siek e.V. von 1948 inkl. Sportplatzunterhaltung 39.500€
- Sozialverband Deutschland e.V. 205€
- Arbeiterwohlfahrt 300€
- Männergesangverein Siek e.V. 2.000€
- Tourneetheater Siek 3.150€
- Verein feste Grundschulzeiten 2.000€
- VHS Großhansdorf 500€
Hinweis zu Punkt 4.3 der Rahmenrichtlinie: Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises kann verzichtet werden, wenn die nach Art und Umfang der Zuwendung angebracht erscheint. Die Zuwendung darf einen Betrag von 1.000,00 Euro nicht übersteigen.