Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/003/189
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussanträge für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Aktenzeichen:
- 111.102-009
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Brunsbek
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Vorberatung
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10.11.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Brunsbek
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Entscheidung
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02.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss sowie der Gemeindevertretung die vorliegenden Zuschussanträge wie folgt zu beschliessen:
- Tennisclub Brunsbek e.V. 2.888€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
- Schützenverein Brunsbek und Umgebung e.V. 1.624€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
- Sozialverband Deutschland 300€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
- Hunde Sport Freunde Brunsbek 400€
auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ ] ja [ ] nein
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Brunsbek für das Haushaltsjahr 2021, die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Antragssteller zu fertigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Brunsbek hat am 01.07.2015 die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde an Dritte beschlossen. Diese Richtlinie soll eine einheitliche Verfahrensgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde sicherstellen.
Folgende Anträge sind bisher im Amt Siek eingegangen. Sie werden hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt:
- Tennisclub Brunsbek e.V. 2.888€
- Schützenverein Brunsbek und Umgebung e.V. 1.624€
- Sozialverband Deutschland e.V. 300€
- Hund Sport Freunde Brunsbek 400€
Hinweis zu Punkt 4.3 der Rahmenrichtlinie: Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises kann verzichtet werden, wenn die nach Art und Umfang der Zuwendung angebracht erscheint. Die Zuwendung darf einen Betrag von 1.000,00 Euro nicht übersteigen.