Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/006/237
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung des Gemeindewappens durch Dritte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Aktenzeichen:
- 110.104
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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07.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung genehmigt der Privatperson die Verwendung des Gemeindewappens zwecks Präsentation auf seinen Homepages. Auf eine Erhebung einer Gebühr für die Darstellung wird verzichtet.
Der Amtsarchivar wird sich mit dem Anfragenden in Verbindung setzen, um das Wappen in Dateiformat sowie eine Kurzbeschreibung mit einer Erläuterung zum geschichtlichen Hintergrund und zur Bedeutung des Wappens zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Verwendung des Gemeindewappens durch Dritte bedarf es der Genehmigung durch die Gemeindevertretung laut Hauptsatzung § 1 Absatz 4.
Für die Sammlung kommunaler Wappen Deutschlands fragt eine Privatperson an, ob das Wappen der Gemeinde Stapelfeld für die Sammlung zur Verfügung gestellt werden kann. Die anfragende Person unterhält zwei Homepages (www.s-heinze.de sowie www.ortswappen.de.). Die Wappen der anderen amtsangehörigen Gemeinden wurden bereits 2005 zur Verfügung gestellt.