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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/006/228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegenden Zuschussanträge wie folgt zu beschliessen:

 

  1. Tennisclub Brunsbek e.V.       500

       auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [  ] ja [  ] nein

 

  1. Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.V. Stapelfeld            7.500

auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [  ] ja [  ] nein

 

  1. Stapelfelder Kulturkreis e.V.                1.000€

            auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [  ] ja [  ] nein

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Stapelfeld für das Haushaltsjahr 2021, die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Antragssteller zu fertigen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat am 05.10.2015 die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde an Dritte beschlossen. Diese Richtlinie soll eine einheitliche Verfahrensgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde sicherstellen.

Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie sind einmalige oder laufende Leistungen der Gemeinde an Dritte zur Erfüllung bestimmter Zwecke und sollen nur für Aufgaben gewährt werden, die im öffentlichen Interesse liegen.

 

Folgende Anträge sind bisher im Amt Siek eingegangen. Sie werden hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

  1. Tennisclub Brunsbek                      500€
  2. Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.V. Stapelfeld             7.500€   
  3. Stapelfelder Kulturkreis e.V.       1.000€

 

Hinweis zu Punkt 4.3 der Rahmenrichtlinie:

Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises kann verzichtet werden, wenn die nach Art und Umfang der Zuwendung angebracht erscheint. Die Zuwendung darf einen Betrag von 1.000,00 Euro nicht übersteigen.

 

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