Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/005/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über Auskunftspflichten über die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Siek
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Roland Schramm
- Aktenzeichen:
- 10.20.50
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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12.06.2014
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13.08.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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30.06.2014
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26.08.2014
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Sachverhalt
- Sachverhalt:
Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden, d.h. die Gemeinden können sich dieser Aufgabe nicht entziehen.
Zur Abwasserbeseitigung gehören
- die zentrale (leitungsgebundene) Schmutzwasserbeseitigung,
- die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen),
- die Niederschlagswasserbeseitigung von bebauten und befestigten Flächen (Grundstücksentwässerung und Straßenentwässerung)
Die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung ist von den Gemeinden des Amtes Siek und für Stellau dem Abwasserverband Siek übertragen.
Die Niederschlagswasserbeseitigung ist bisher Aufgabe der Gemeinden.
Soweit Kanäle, Grundstücksanschlüsse, Regenrückhaltebecken und andere Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung bestehen, sind sie Teil einer kostenrechnenden Einrichtung der Gemeinde.
Das bestehende Vermögen ist zu bewerten und im Rahmen der Doppik in die Bilanz einzustellen. Die Gemeinde hat am 04.02.2012 beschlossen, dass der Abwasserverband für die Gemeinde in eigener Regie die Vermögenserfassung- und Bewertung zur Erstellung der Bilanz veranlasst. Die Vermögensbewertung der Niederschlagswasserbeseitigung soll Ende Mai 2014 fertig gestellt sein.
Die laufenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung sind durch Gebühren zu finanzieren.
Zur Erhebung von Gebühren zur Niederschlagswasserbeseitigung ist die Gemeinde verpflichtet (Vorrang vor Steuern).
Den Kostenanteil für die Straßenentwässerung (etwa 50 % der Gesamtkosten) hat die Gemeinde in jedem Fall aus ihrem allgemeinen Haushalt zu tragen.
Soweit bisher Betriebsführungsaufgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung anfallen, werden sie im Auftrage der Gemeinden vom Abwasserverband Siek erfüllt.
Im nächsten Schritt sind nun vom Verband Gebührenvorschaurechnungen für die nächsten 5 (möglichst 10) Jahre erstellen zu lassen, um die Auswirkungen einer Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigung und Gebühr beurteilen zu können. Dabei sind die notwendigen Investitionen einzubeziehen.
Die notwendige Fragebogenaktion soll – in Abstimmung mit den Gemeinden – ab Juni2014 stattfinden. Ferner wird noch ein gemeinsamer Termin zur Bürgerinformation bekannt gegeben. Für die Erhebung der Daten von den Grundstückseigentümern per Fragebogen ist die in der Anlage beigefügte Satzung über Auskunftspflichten
über die Niederschlagswasserbeseitigung erforderlich und von der Gemeinde zu beschließen.
Die entstehenden Kosten werden als mehrjährige Aufwendungen anteilig in die Gebührenkalkulationen der ersten 5 Jahre einbezogen. Gemäß Beschluss der Mitgliedsgemeinden tritt der Abwasserverband in Vorleistung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,4 kB
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