Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/006/224
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulation Verpflegungsgebühren KiTa Stapelfeld 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 365.102.6-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kindertagesstättenausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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26.10.2020
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Bereit
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld setzt die Verpflegungsgebühren der Kita Stapelfeld ab dem 01.01.2021 wie folgt fest:
Mittagstisch: monatlich 79,60 Euro
Kostgeld (Frühstück/Imbiss): monatlich 29,40 Euro
Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Stapelfeld vor dessen Entscheidung vorliegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Als Grundlage für die Berechnung der Verpflegungsgebühren 2021 wurden die Aufwendungen für die Positionen Mittagstisch und Kostgeld (Frühstück/Imbiss) sowie für die Küchenkraft mit wöchentlich 39 Personalstunden (2018 = 17,5 Stunden, ab 2019 = 20 Stunden) berücksichtigt.
Die Aufwendungen beim Mittagstisch wurden um die in 2018+2019 angefallenen Unterdeckungen in Höhe von 9.108 Euro erhöht. Weiterhin wurden die Aufwendungen beim Kostgeld um die in 2018+2019 angefallenen Unterdeckungen in Höhe von 6.063 Euro erhöht. Bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % würden sich nachfolgend aufgeführte Gebühren ergeben (siehe Anlagen 1-4 – nichtöffentlich):
Insgesamt zahlen dann alle Eltern monatlich 109,00 Euro anstatt derzeit monatlich 69,90 Euro. Dies ergibt einen Tagessatz für eine Vollverpflegung i.H.v. 4,95 Euro pro Kind
(109,00 € / 22 Betreuungstage pro Monat).
Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister wurde eine Vergleichsberechnung ohne die Berücksichtigung der Unterdeckungen 2018+2019 vorgenommen. Hiernach würden sich dann folgende Gebühren ergeben (siehe Anlagen 2, 5 und 6 - nichtöffentlich), wobei dann alleine die Gemeinde das Defizit aus 2018+2019 i.H.v. insgesamt 14.170,49 Euro trägt:
Insgesamt zahlen dann alle Eltern monatlich 94,20 Euro anstatt derzeit monatlich 69,90 Euro. Dies ergibt einen Tagessatz für eine Vollverpflegung i.H.v. 4,28 Euro pro Kind
(94,20 € / 22 Betreuungstage pro Monat).
Andere Festsetzungen als die kalkulierten Gebühren sind möglich.
Abschließend noch der Hinweis, dass bei der Festsetzung der Verpflegungsgebühren der KiTa-Beirat gem. § 18 KiTaG mitwirkt. Die Stellungnahme des KiTa-Beirates ist dem Träger vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Folglich wäre vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung Stapelfeld der KiTa-Beirat entsprechend zu beteiligen und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.
Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung.