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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/006/224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld setzt die Verpflegungsgebühren der Kita Stapelfeld ab dem 01.01.2021 wie folgt fest:

 

Mittagstisch:    monatlich 79,60 Euro

Kostgeld (Frühstück/Imbiss):  monatlich 29,40 Euro

 

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Stapelfeld vor dessen Entscheidung vorliegen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Als Grundlage für die Berechnung der Verpflegungsgebühren 2021 wurden die Aufwendungen für die Positionen Mittagstisch und Kostgeld (Frühstück/Imbiss) sowie für die Küchenkraft mit wöchentlich 39 Personalstunden (2018 = 17,5 Stunden, ab 2019 = 20 Stunden) berücksichtigt.

Die Aufwendungen beim Mittagstisch wurden um die in 2018+2019 angefallenen Unterdeckungen in Höhe von 9.108 Euro erhöht. Weiterhin wurden die Aufwendungen beim Kostgeld um die in 2018+2019 angefallenen Unterdeckungen in Höhe von 6.063 Euro erhöht. Bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % würden sich nachfolgend aufgeführte Gebühren ergeben (siehe Anlagen 1-4 – nichtöffentlich): 

 

Insgesamt zahlen dann alle Eltern monatlich 109,00 Euro anstatt derzeit monatlich 69,90 Euro. Dies ergibt einen Tagessatz für eine Vollverpflegung i.H.v. 4,95 Euro pro Kind

(109,00 € / 22 Betreuungstage pro Monat).

 

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister wurde eine Vergleichsberechnung ohne die Berücksichtigung der Unterdeckungen 2018+2019 vorgenommen. Hiernach würden sich dann folgende Gebühren ergeben (siehe Anlagen 2, 5 und 6 - nichtöffentlich), wobei dann alleine die Gemeinde das Defizit aus 2018+2019 i.H.v. insgesamt 14.170,49 Euro trägt:

 

Insgesamt zahlen dann alle Eltern monatlich 94,20 Euro anstatt derzeit monatlich 69,90 Euro. Dies ergibt einen Tagessatz für eine Vollverpflegung i.H.v. 4,28 Euro pro Kind

(94,20 € / 22 Betreuungstage pro Monat).

 

Andere Festsetzungen als die kalkulierten Gebühren sind möglich.

 

Abschließend noch der Hinweis, dass bei der Festsetzung der Verpflegungsgebühren der KiTa-Beirat gem. § 18 KiTaG mitwirkt. Die Stellungnahme des KiTa-Beirates ist dem Träger vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Folglich wäre vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung Stapelfeld der KiTa-Beirat entsprechend zu beteiligen und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.

 

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung.

 

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