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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/006/056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld befürwortet eine Verkehrsberuhigung des Lindenwegs unter der Voraussetzung, dass neben einer Markierung von Parkflächen keine weiteren Baumaßnahmen erforderlich sind. Die Kostenübernahme für die Schilder  durch die Gemeinde wird zugesagt. Die Verwaltung wird gebeten, den erforderlichen Antrag an die zuständige Verkehrsbehörde zu stellen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Initiative Schulwegsicherung wurde u.a. vorgeschlagen, im Lindenweg den Verkehr zu beruhigen. Zwischenzeitlich haben auch 29 von 51 Anwohnern des Lindenwegs auch einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet den Antrag grundsätzlich.

 

Die Entscheidung über die Verkehrsberuhigung trifft der Kreis Stormarn als zuständige Verkehrsbehörde.


Ein verkehrsberuhigter Bereich wird häufig als „Spielstraße“ bezeichnet und wird

durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt sowie durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesentliche Veränderungen für die Straße wäre in Anwendung der StVO dann:

 

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten, wobei Fußgänger den Fahrverkehr aber auch nicht unnötig behindern dürfen.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen ausgeschlossen.

 

Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht.

 

Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies erfolgt optisch z.B. durch abgesenkte Bordsteinkanten oder wie im Lindenweg dadurch, dass gar kein Gehweg vorhanden ist.

 

Zeichen 325.1 darf außerdem nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist, also Parkflächen im öffentlichen Bereich vorhanden sind.

 

Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung. Inwiefern ausreichende Parkflächen im Lindenweg gekennzeichnet werden können ohne die Grundstücksausfahrten oder breitere Fahrzeuge (z.B. Müllfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge) zu behindern, muss in einem ohnehin obligatorischen Ortstermin mit der Verkehrsbehörde geklärt werden. Die für Fahrbahnmarkierungen anfallenden Kosten werden durch die Verwaltung auf ca. 300 € geschätzt.


 

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