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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/006/218

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes der Gemeinde Stapelfeld für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt.

 

Die HH-Ansätze wurden an die laufende Geschäftsentwicklung angepasst.

 

Bedingt durch die zu erwartenden Auswirkungen der Corona-Krise hat sich der Haushalt verschlechtert.

 

Dies ist insbesondere auf Mindererträge bei der Gewerbesteuer und den Gemeindeanteilen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer zurückzuführen.

 

Die evtl. in Aussicht stehende Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch Bundes- und Landesmittel wurde aufgrund fehlender Information (Berechnungsgrundlagen) noch nicht im Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt.

 

In der Sachkontenübersicht sind die einzelnen Veränderungen bei den Konten erläutert.

 

Folgende wesentliche Änderungen wurden in den 1. Nachtrag aufgenommen:

 

Teilplan 211000 - Grundschule

 

211000.5313/53130100 Zuschüsse an den SV Stapelfeld - GS u. OGS           + 50.400 €

 

Teilplan 361100 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

 

Durch Aufschub der KiTa-Reform auf den 01.01.2021 sind vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 weiterhin Kostenausgleiche zu zahlen.

 

361100.4481/44820000 Erträge aus Kostenerstattungen Land u. Gemeinden   +  22.500 €

 

361100.54580000 Aufwendungen aus Kostenerstattungen an Gemeinden        +  42.000 €

 

Teilplan 365000 Kita Stapelfeld

 

365000.41410000 Landeszuweisung für Gebührenbefreiung 04-06/2020         +  93.000 €

365000.43210000 Elterngebühren (Gebührenbefreiung 04-06.2020)                -   93.000 €

 

 

Teilplan 611000 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen

 

611000.40130000 Gewerbesteuererträge     - 1.250.000 €

Die Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 sind aufgrund der Corona-Auswirkungen bisher um rd. 520.000 € zurückgegangen.

Darüber hinaus führten im 1. Quartal 2020 hohe Gewerbesteuerfestsetzung für Vorjahre zu nicht umfangreichen Rückerstattungen.

 

611000.40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  -   229.600 €

611000.40220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer   -     65.900 €

Die Anpassung resultiert aus der Mai/Steuerschätzung.

 

611000.5341000 Gewerbesteuerumlage     -   210.000 €

Reduzierung aufgrund verminderter Gewerbesteuererträge

 

Weiter sind im investiven Bereich sind keine Änderungen vorgesehen.

 

Unter Berücksichtigung der im 1. Nachtrag 2020 aufgenommenen Änderungen schließt der Ergebnisplan mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 1.055.500 ab. Gegenüber dem Überschuss des Ursprungshaushaltes von 296.400 ergibt sich somit eine Verschlechterung von 1.351.900,00 €.

 

Der Finanzplan weist im Ursprungshaushalt ein Finanzmittelsaldo in Höhe von -423.300 aus. Durch die Festsetzungen im Nachtragshaushalt verschlechtert sich das Ergebnis auf -1.775.200 €.

 

Die liquiden Mittel der Gemeinde betrugen zum 31.12.2019 rd. 7.040.000 €.

 

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Anlagen

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