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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/006/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet südlich der Bebauung „Heideweg“, westlich Schulgelände und beiderseits Stellauer Kirchenweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Hinweis zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter /innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat am 17.06.2013, bestätigt am 02.06.2014, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 gefasst.

Daraufhin wurde die Auslegung in der Zeit vom 16.06.2014 bis zum 17.07.2014 durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen abgedruckt.

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Anlagen

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