Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/208
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht des Bürgermeisters zum 01.05.2020 gemäß § 4 der Haushaltssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Regina Süßmann
- Aktenzeichen:
- 111.812.4
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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zur Kenntnis ohne Beratung
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22.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2020
§ 4 der Haushaltssatzung 2020 ermächtigt den Bürgermeister im Einzelfall über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000 € zu leisten, ohne dass es einer Genehmigung durch die Gemeindevertretung bedarf.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Im Haushaltsjahr 2020 sind die in der anliegenden Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen angefallen, die den Voraussetzungen des § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung entsprechen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116,7 kB
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