Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/292
Grunddaten
- Betreff:
-
31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek Gebiet: Bültbek 31a, westlich der Bebauung Bültbek 31, östlich des Golfplatzes Siek, südlich des Biotops Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.5
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Siek
|
Vorberatung
|
|
|
04.06.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Siek
|
Entscheidung
|
|
|
16.06.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Bültbek 31a, westlich der Bebauung Bültbek 31, östlich des Golfplatzes Siek, südlich des Biotops die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung eines Sondergebiets „Golfhotel“ zur Errichtung eines Boardinghouse / Hotel / Clubhaus.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Evers & Küssner aus Hamburg beauftragt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Grundstückseigentümer und Betreiber des Golfclubs möchte das bestehende provisorische Clubhaus gern abreißen und durch ein neues Gebäude ersetzen, um damit die Attraktivität des Golfclubs zu steigern. Dieses soll als Golfhotel / Boardinghouse inklusive Clubhaus genutzt werden.
Die Einzelheiten der Planung werden zeitnah in einem Gespräch mit dem Grundstückseigentümer besprochen.
Für die Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 sowie die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Grundsatz hat die Gemeinde dem bereits am 13.02.2020 zugestimmt. Um das Verfahren formal einzuleiten, ist nun der Aufstellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
Die Übernahme der Planungskosten durch den Grundstückseigentümer ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|