Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/001/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Wild- und Jagdschadenschätzer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Svenja Saalfeld
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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11.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Amt Siek bestellt alle fünf Jahre einen Wild- und Jagdschadenschätzer, sowie einen Stellvertreter. Die beiden ehemals bestellten Personen stehen dem Amt Siek nicht länger als Wild- und Jagdschadenschätzer zur Verfügung. In den vergangenen Perioden hat das Amt Siek, sowie die Gemeinde Großhansdorf dieselben Personen bestellt. Es haben sich für die folgende Periode die beiden bereits bestellten Personen aus dem Bereich des Amtes Trittau bereit erklärt ebenfalls für das Amt Siek und die Gemeinde Großhansdorf als Wild- und Jagdschadenschätzer tätig zu werden stehen. Der Wild- und Jagdschadenschätzer Herr Dieter Burmeister kommt aus Rausdorf und der Stellvertreter Herr Rudolf-Christian Grunwald aus Trittau. Beide verfügen über die Qualifikation und Erfahrung.
Die Bestellung würde bis zum 30. Juni 2025 erfolgen.
Gem. § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über Verfahren in Wild- und Jagdschadensachen werden die Schätzer durch die Behörde durch Handschlag oder schriftlich darauf verpflichtet, dass sie Ihre Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden. Diese Gutachten werden erstellt, wenn keine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten bei Wildschäden zustande kommt.
Aufgrund der aktuellen Lage, würde eine schriftliche Verpflichtung vorgenommen werden.