Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/004/058
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: nördlich der L91 Krütz im Anschluss an die Bebauung, westlich bis zum ersten Knick ortsauswärts a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.24.20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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10.07.2014
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Bereit
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.
Aufgrund des § 10 des BauGB beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet nördlich der L91 Krütz im Anschluss an die Bebauung, westlich bis zum ersten Knick ortsauswärts, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 21 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkung zur Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf hat in ihrer Sitzung am 24.03.2014 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur o.g. Planung gefasst.
Daraufhin wurde die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 10.06.2014 bis zum 09.07.2014 durchgeführt.
Die Behörden wurden am 06.06.2014 von der Planung unterrichtet.
Im Rahmen dieser Beteiligung sind Stellungnahmen eingegangen, die nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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407,4 kB
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