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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/005/051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Bauausschuss der Gemeinde Siek empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

1)      Die Gemeindevertretung beabsichtigt grundsätzlich die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße nach Ahrensfelde.

2)      Die Verwaltung wird gebeten, die Erstellung eines Lage- und Höhenplanes zu beauftragen.

3)      Die Verwaltung wird um Aufgabe einer Kostenschätzung – nach Maßgabe eines gemeinsamen Ortstermines – bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses gebeten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Ortsteile Meilsdorf und Ahrensfelde sind über die Dorfstraße miteinander verbunden. Dabei handelt es sich um die Gemeindeverbindungsstraße G70 des ehemaligen G1K-Netzes. Die Straße befindet sich auf dem Gebiet beider Ortsteile in einem sehr schlechten Zustand. Vom schlechtesten Teil gehören rd. 100m zu Meilsdorf, hierfür  ist die Verkehrssicherung und der Winterdienst nur noch sehr schlecht zu gewährleisten.

 

Nach Information des Bauamtes Ahrensburg ist u.U. mit einer Sanierung des Ahrensfelder Teiles in 2015 zu rechnen (Trasse und Fahrbahnbreite bleiben erhalten). Erste Untersuchungen haben ergeben, dass nur von einer Sanierung des Asphaltkörpers (ohne Frost-, Schottertragschicht) ausgegangen werden muss

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr überprüft und saniert derzeit ebenfalls Brückenbauwerke und wäre bei einer Baumaßnahme zu beteiligen,

 

Für die Sanierung dieser Strecke ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der drei beteiligten Straßenbaulastträger (Ahrensburg, Siek, LBV-SH) sinnvoll. Es wird daher empfohlen, hier eine Planung anzuschieben. Bisher wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen durch die Bauämter durchgeführt werden kann. Baugrunduntersuchungen liegen für diesen Bereich vor. Für weitere Planungsschritte ist das Aufmaß der Strecke notwendig. Laut einem vorliegenden Angebot der Stadt Ahrensburg würden die Vermessungskosten für den Bereich Meilsdorf bei rd. 1.500 € liegen.

 

Aufgrund der Verkehrsbedeutung als Gemeindeverbindungsstraße können für die Sanierung Fördermittel beantragt werden. Die Förderquote lag in der Vergangenheit mitunter bei rd. 60-70%, ein Anrecht auf Förderung besteht jedoch nicht.

 

Es wird ein Ortstermin (Verwaltung / BA Siek) im Juli empfohlen. Hier sollten u.a. begutachtet werden, wie weit eine Sanierung auch südlich der Autobahn fortgeführt wird. Danach kann eine Kostenschätzung durchgeführt werden.


 

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Anlagen

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