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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/006/197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes Minervapark des Bebauungsplanes 16 der Gemeinde Stapelfeld wird beabsichtigt, Maßnahmen zur innerörtlichen Verkehrsberuhigung und -Reduzierung umzusetzen. Die Umsetzung bedarf vorab einer Planungsphase, über deren erste Schritte nun beraten werden soll.

 

Die bisher durch den Kreis entwickelten Maßnahmen auf der K 107 (Hauptstraße) zur Verkehrsberuhigung, nämlich 

-          Verlegung einer Bushaltestelle auf die Fahrbahn,

-          Installation einer Fahrbahnverschwenkung in der Ortseinfahrt von HH kommend und

-          eine Verkehrsinsel im Bereich Einmündung Groot Redder,

 

wurden von der Gemeinde als nicht geeignet bzw. nicht ausreichend betrachtet.

Bei der Durchführung dieser Maßnahmen würde die Gemeinde sich mit einer Ablösesumme an den Maßnahmen beteiligen. (Ein solches Vorgehen ist nicht unüblich.)

 

Die Gemeinde beabsichtigt allerdings, weitergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und –Reduzierung durch ein Fachbüro für Verkehrsplanung erarbeiten zu lassen. Da es sich überwiegend an Maßnahmen an einer Kreisstraße handelt, sollte ein Fachbüro entsprechende Maßnahmen nur in Absprache mit dem Kreis entwickeln.

 

Am 15.04.2019 fand ein Gespräch mit einem Fachbüro statt, dem eine Befahrung der K 107 folgte. Daraufhin hat das Büro ein Angebot über ein Stundenhonorar eingereicht, auf diesem eine Vorplanung abgerechnet werden würde (siehe Anlage – Angebot 1).

Ein zweites Verkehrsplanungsbüro hat ein Honorarangebot als Machbarkeitsstudie eingereicht (siehe Anlage – Angebot 2).

Diese Angebote sind vergaberechtlich nicht vergleichbar und sollten demnach nicht beauftragt werden.

 

Die Gemeinde könnte aber einen Planungswettbewerb ausloben. Dafür würde ein Vergabeverfahren eröffnet werden, in dem mindestens drei Büros zur Abgabe eines Konzeptes aufgefordert werden würden. Voraussetzung dafür wäre, dass ein Leistungsverzeichnis erstellt wird, das den Wünschen und Zielen der Gemeinde bei der Umsetzung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen entspricht. Aufgrund dieses Leistungsverzeichnisses würden die aufgeforderten Büros dann ihr Angebotskonzept abgeben.

Das Leistungsverzeichnis sollte in einem oder mehreren Verwaltungsgesprächen definiert werden.

 

Im Zuge der Erschließungsmaßnahme B-Plan 16 wurden hierfür Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 

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