Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/006/163
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Richtlinie zur freiwilligen Förderung von Stapelfelder Kindern in Tagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Hintze
- Aktenzeichen:
- 361.102.6-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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02.03.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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11.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Derzeit zahlt die Gemeinde Stapelfeld für die Betreuung von Stapelfelder Kindern in Tagespflege auf Antrag einen freiwilligen Zuschuss an die Eltern von max. 2,50 € pro Betreuungsstunde.
Zum 01.08.2020 wird das neue KiTa-Reform-Gesetz (Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen) in Kraft treten. Das Gesetz ordnet die Finanzierung der Tagespflege neu und landesweit einheitlich.
Während bisher öffentliche Zuschüsse zur Tagespflege von den Kreisen und nur in einigen Kreisen ergänzend und freiwillig von den Gemeinden geleistet wurden, tragen künftig die Wohnortgemeinden die Kosten. Hiermit wird eine erhebliche Finanzierungslast von den Kreisen auf die Wohnortgemeinden verlagert. Auch das Land beteiligt sich künftig an der Finanzierung der Tagespflege.
Eltern von Kindern unter drei Jahren zahlen ab dem 01.08.2020 die gedeckelten Elterngebühren in Höhe von 7,21 € pro Betreuungsstunde für Betreuungsplätze in Krippen und Tagespflegestellen.
Gemäß Handreichung des SHGT vom 02.01.2020 sind aufgrund der Neufinanzierung der Tagespflege ab 01.08.2020 sämtliche gemeindliche Beschlüsse zur freiwilligen Förderung der Tagespflege aufzuheben.