Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/005/262
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Aktenzeichen:
- 111.102-009
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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28.01.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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13.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 13. Dezember 2019 wurde ein weiterer Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme Übungsleiterzuschuss vom SV Siek über 10.858,40€ eingereicht. Hintergrund für die Nachforderung ist der Fehlbetrag vom KSV gegenüber Drittelteilung. Im Schreiben des SV Siek vom 13.12.2019 (siehe Anlage) ist aufgeführt, wie es zu diesem Fehlbetrag kommt. Der Vereinsvorsitzende wurde am 20.12.2019 schriftlich - in Abstimmung mit dem Bürgermeister - informiert, dass der Antrag zur Vorbesprechung dem Finanzausschuss am 28.01.2020 und der Gemeindevertretung zur Entscheidung am 13.02.2020 zwecks Beschlussfassung vorgelegt wird.
Der SV Siek hat für das Haushaltsjahr 2019 bereits 19.000€ für die Maßnahme Übungsleiterzuschuss im Juni 2019 erhalten.
Der Bürgermeister hat am 17.12.2019 den Vereinsvorsitzenden mittels Mail gebeten für die Beschlussfassung der Gemeindevertretung die Abrechnung des KSV und der Sparkassenstiftung sowie eine ausführliche und nachvollziehbare Aufstellung der Übungsleiterkosten vorzulegen.
Anmerkung der Verwaltung: ein Grundsatzbeschluss über die jährliche Übernahme des Fehlbetrages vom KSV durch die Gemeinde konnte nicht ermittelt werden. Aufgrund der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Siek an Dritte vom 01.08.2015 ist immer ein Beschluss der Gemeindevertretung einzuholen. Laut Ziffer 1.5 dürfen Zuwendungen jeweils nur für die Zeit bis zum Schluss des Haushaltsjahres bewilligt werden.