Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/004/167
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Richtlinie zur Förderung des Betriebes von Kindertagespflegestellen in der Gemeinde Hoisdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Hintze
- Aktenzeichen:
- 361.102.4-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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14.01.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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27.01.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum 01.06.2013 wurde die Richtlinie zur Förderung des Betriebes von Kindertagespflegestellen in der Gemeinde Hoisdorf beschlossen. Die Richtlinie regelt die monatliche Betriebskostenförderung je Tagespflegeperson in Höhe von 300,00 €.
Zum 01.08.2020 wird das neue KiTa-Reform-Gesetz (Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen) in Kraft treten. Das Gesetz ordnet die Finanzierung der Tagespflege neu und landesweit einheitlich. Während bisher öffentliche Zuschüsse zur Tagespflege von den Kreisen und nur in einigen Kreisen ergänzend und freiwillig von den Gemeinden geleistet wurden, tragen künftig die Wohnortgemeinden die Kosten. Hiermit wird eine erhebliche Finanzierungslast von den Kreisen auf die Wohnortgemeinden verlagert. Auch das Land beteiligt sich künftig an der Finanzierung der Tagespflege.
Gemäß Handreichung des SHGT vom 02.01.2020 sind aufgrund der Neufinanzierung der Tagespflege ab 01.08.2020 sämtliche gemeindliche Beschlüsse zur freiwilligen Förderung der Tagespflege aufzuheben.
Anhand der beigefügten (nichtöffentlichen) Vergleichsrechnung ist zu erkennen, dass die Tagespflegepersonen ab 01.08.2020 eine höhere Förderung als bisher mit freiwilliger Betriebskostenförderung erhalten werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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333,8 kB
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