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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/005/237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2019/005/237 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets “Jacobsrade“, südlich des Regenrückhaltebeckens “Jacobsrade“, nördlich der “L224“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

on diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der TÖP-Beteiligung wurden Stellungnahmen abgegeben. Diese sind in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen dargestellt.

 

Gravierende Planänderungen ergeben sich dadurch nicht, sodass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

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Anlagen

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