Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/004/164
Grunddaten
- Betreff:
-
barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Henry Hagendorf
- Aktenzeichen:
- 541.010.4
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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25.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Baukosten für einen Umbau / eine Nachrüstung der verbleibenden Haltestellen ermitteln zu lassen. Die Verwaltung wird gebeten, hier für ein Honorarangebot eines geeigneten Ingenieurbüros einzuholen. Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 einzuwerben.
Die Verwaltung wird gebeten, für die Errichtung des Fahrgastunterstandes „An der Buschkoppel“ einen vorzeitigen Investitionsbeginn zu beantragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinden im Amtsbereich Siek haben um das Jahr 2000 viele, der in Ihrem Gebiet befindlichen Bushaltestellen nach den seinerzeit geltenden Maßgaben barrierefrei ausgebaut.
Mit seiner Novellierung misst das Personenbeförderungsgesetz der Barrierefreiheit eine deutlich höhere Bedeutung bei als bisher. Auf Grundlage eines HVV-Leitfadens zum barrierefreien Ausbau, sowie eines aktuell erstellten HVV-Haltestellenkatasters, beabsichtigt nun der Kreis Stormarn, in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen eine Prioritätenliste als Empfehlung für den barrierefreien Ausbau zu erstellen.
Für die Gemeinde Hoisdorf wurden seitens des Kreises
- 5 Bushaltestellen in die Priorität 1
- 14 Haltestellen in die Priorität 2
- 17 Haltestellen in die Priorität 3 eingeteilt.
Welche Kosten für einen Umbau notwendig werden, sollte über ein Ingenieurbüro gemeindeübergreifend ermittelt werden. Im Anschluss können die Gemeinden darüber beraten, ob sie der Priorisierung des Kreises folgen. Werden dann bauliche Maßnahmen durch die jeweiligen Gemeinden beschlossen, sollten diese gemeinschaftlich durch ein Ingenieurbüro ausgeschrieben werden.
Wird durch die jeweilige Nachrüstung Barrierefreiheit nach aktuellem Standard erreicht, können hierfür nun erneut Fördermittel beantragt werden, auch wenn die Bushaltestelle seinerzeit bereits gefördert wurde. So wurde z.B. die Haltestelle „An der Buschkoppel“ in 2001 ohne die Errrichtung eines Fahrgastunterstandes gefördert. Um den Fahrgastunterstand fördern zu lassen und ihn dennoch zeitnah aufzubauen, wird empfohlen, einen vorzeitigen Investitionsbeginn zu beantragen.