Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/001/052
Grunddaten
- Betreff:
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Festsetzung der Sozialstaffelermäßigung ab dem Kita-Jahr 2020/2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
- Aktenzeichen:
- 311.204-004
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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28.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahr 2002 wurde mit dem Kreis Stormarn eine Vereinbarung zur Berechnung der Einstufung in die Sozialstaffel für die Ermäßigung der Kita-Entgelte getroffen. Danach haben das Amt und weitere diverse Kommunen diese Aufgabe des Kreises gegen eine Fallpauschale (diese beträgt aktuell 65,44 € bzw. 6,54 € bei Sozialhilfebezug) übernommen.
Aufgrund des zum 01.08.2020 in Kraft tretenden Kita-Gesetzes SH sind erhebliche Änderungen in der Berechnung und Finanzierung der Sozialstaffel zu erwarten. Der Kreis Stormarn beabsichtigt aus diesem Grund die Sachbearbeitung wieder beim Kreis vorzunehmen.
Die Kündigung der Vereinbarung kann mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.07. eines Jahres vorgenommen werden.
Der Kreis bittet die Kommunen dieser Kündigung zuzustimmen. Weiterhin ist die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Bestimmung der Modalitäten im Übergangsjahr 2020 vorgesehen.