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Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/002/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Landesstraße L92
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Henry Hagendorf
- Aktenzeichen:
- 543.010.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Finanzausschuss der Gemeinde Braak
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Vorberatung
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25.11.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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09.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:
- Eine Ausführung des Gehweges mittels Betonrechteckpflaster ist seitens der Gemeinde Braak nicht gewünscht.
- Die Gemeinde Braak beabsichtigt, das Straßenbeleuchtungskabel austauschen zu lassen.
- Die Gemeinde beabsichtigt, die Bushaltestelle am Autohaus barrierefrei zu gestalten. Der LBV wird gebeten, weiterführende Maßnahmen zu Lasten der Gemeinde mit ausführen zu lassen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr beabsichtigt in 2020 die Landesstraße L92, inkl. Radweg und tlw. Nebenanlagen von der K83 bis zur A1 zu sanieren.
Von dieser Maßnahme werden auch gemeindliche Anlagen betroffen sein.
- Gehwegfläche nördl. der Straße „An der Chaussee“
Der LBV plant eine Erneuerung des Gehweges (von HsNr. 1 bis Bushaltestelle) in Asphalt. Mehrkosten für eine Ausführung in Betonrechteckpflaster wären durch die Gemeinde zu übernehmen. In vergleichbaren Fällen hat die Gemeinde jedoch darauf verzichtet. - Kabel Straßenbeleuchtung
Die in den Bereichen der Geh- und Radwege verlaufenden Straßenbeleuchtungskabel waren in der Vergangenheit wiederholt Ursache für Ausfälle der Straßenbeleuchtung. Es ist daher empfehlenswert, diese Kabel i.Z.m. den Baumaßnahmen des LBV austauschen zu lassen. Art und Umfang der Maßnahme ist noch festzulegen. Kostenträger ist die Gemeinde. Haushaltsmittel sind im Haushalt vorgesehen. - Bushaltestelle Autohaus
Im Zuge der Straßenbaumaßnahmen werden nach bisherigen Planungsstand Anpassungsarbeiten an dieser Bushaltestelle zu Lasten des LBV notwendig werden.
Darüber hinaus entspricht die Bushaltestelle nach heutigem Standard nicht mehr einem barrierefreien Ausbau (siehe TOP 8). Weiterführende Maßnahmen, wie z.B. der Einbau von Bodenindikatoren für Sehgeschädigte sollten in diesem Zusammenhang zu Lasten der Gemeinde mit durchgeführt werden.