Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/003/120

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegenden Zuschussanträge wie folgt zu beschliessen:

 

  1. Tennisclub Brunsbek e.V.                2.888€

       auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [  ] ja [  ] nein

 

  1. Schützenverein Brunsbek und Umgebung e.V.                        1.624

 auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [  ] ja [  ] nein

 

  1. Sozialverband Deutschland e.V.             300€

auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [  ] ja [  ] nein

              

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2020 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Brunsbek für das Haushaltsjahr 2020, die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Antragssteller zu fertigen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Brunsbek hat am 01.07.2015 die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde an Dritte beschlossen. Diese Richtlinie soll eine einheitliche Verfahrensgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde sicherstellen.

Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie sind einmalige oder laufende Leistungen der Gemeinde an Dritte zur Erfüllung bestimmter Zwecke und sollen nur für Aufgaben gewährt werden, die im öffentlichen Interesse liegen.

 

Folgende Anträge sind bisher im Amt Siek eingegangen. Sie werden hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt:

  1. Tennisclub Brunsbek e.V.                                                                                         2.888€
  2. Schützenverein Brunsbek und Umgebung e.V.                       1.624
  3. Sozialverband Deutschland e.V.           300€              

 

Hinweis zu Punkt 4.3 der Rahmenrichtlinie: Auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises kann verzichtet werden, wenn die nach Art und Umfang der Zuwendung angebracht erscheint. Die Zuwendung darf einen Betrag von 1.000,00 Euro nicht übersteigen.

 

Loading...