Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/004/141
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag DGH-Fraktion: Schülerbeförderungkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 241.103.4
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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12.11.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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25.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Hoisdorf beantragt beim Kreis Stormarn die Ausweitung der Bezuschussung der Schülerbeförderungskosten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab 01.01.2020.
- Weiterhin beantragt die Gemeinde Hoisdorf beim Schulverband Großhansdorf ebenfalls die Erweiterung der Bezuschussung der Schülerbeförderungskosten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
- Die Änderung der „Satzung der Gemeinde Hoisdorf über die Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten“ zum 01.11.2020 soll unabhängig von 1 + 2 vorgenommen werden. Die Verwaltung wird gebeten, diesbezüglich eine entsprechende Sitzungsvorlage zu fertigen, sodass der Beschluss rechtzeitig vor dem 01.11.2020 gefasst werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 21.08.2019 beantragt die DGH-Fraktion die Ausweitung der Bezuschussung der Schülerbeförderungskosten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab dem 01.01.2020
- beim Kreis Stormarn
- beim Schulverband Großhansdorf.
Weiterhin wird die Änderung der „Satzung der Gemeinde Hoisdorf über die Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten“ zum 01.01.2020 beantragt, sodass alle Schüler/innen, die
- einen kürzeren Schulweg als 4 km haben,
- eine weiterführende Schule des Schulverbandes Großhansdorf besuchen und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
in den Wintermonaten November bis März maximal die Kosten der Schüler-Monatskarten erstattet bekommen.
Der Antrag der DGH ist als Anlage beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung ist es unglücklich, wenn die Satzung zum 01.01.2020 geändert wird. So müssten die Zuschussanträge, die ab April 2020 für 11/2019-3/2020 eingereicht werden, unterschiedlich bearbeitet werden. Für 11-12/2019 Bezuschussung bis zur 10. Klassenstufe, für 1-3/2020 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Daher, und auch um die Entscheidung des Kreistages abzuwarten, wird vorgeschlagen, die Satzung zum 01.11.2020 zu ändern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,4 kB
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