Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/005/226

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung .

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vorgegebene Rahmen der Landesplanung zur Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Siek beläuft sich vom Stichtag der Erhebung (31.12.2017) bis zum Jahr 2030 auf 15 % des bisherigen Wohnungsbestandes und somit auf insgesamt 157 Wohneinheiten (WE). Davon wurden bis dato 23 WE realisiert, sodass der Gemeinde Siek bis 2030 noch 134 WE zur Verfügung stehen würden.

 

Durch das eingeschränkte Wachstumspotenzial in Bezug auf die Wohnbauentwicklung, ist anzunehmen, dass die Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere für bezahlbaren Wohnraums relativ niedrig sind und somit nicht den Vorstellungen der Gemeinde entsprechen.

 

Eine Befreiung des vorgegebenen Wachstumspotenzials i.H.v. 15 % wäre u.a. möglich, wenn die Gemeinde Siek in die Siedlungsentwicklungsachse entlang der A1 mit aufgenommen werden würde. Hierzu müsste eine fundierte Begründung, auch in Zusammenarbeit mit der Planungsbehörde des Kreises Stormarn, erarbeitet werden und diese spätestens in die formelle Stellungnahme zum Regionalplan (voraus. Herbst 2020) mit einbezogen werden. Ob diesem Bestreben der Gemeinde seitens der Landesplanung zugestimmt wird, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden.

 

Seitens der Gemeinde besteht außerdem das Interesse einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Großhansdorf.

 

Es besteht die Idee, Wohnungseinheiten, welche Großhansdorf zustehen allerdings nicht realisiert werden sollen, der Gemeinde Siek zuzuschreiben. Außerdem bietet eine interkommunale Zusammenarbeit viele weitere Vorteile u.a. in Bezug auf die Nahversorgung und der ärztlichen Versorgung. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Anfrage bereits seitens einer anderen Gemeinde aus dem Amtsgebiet bei der Landesplanungsbehörde gestellt wurde. Danach waren Kooperationsvereinbarungen nur innerhalb des Amtsgebietes selbst oder im Zuge einer Stadt-/Umlandkooperation mit der Stadt Ahrensburg und der Gemeinde Großhansdorf denkbar, und zwar auf der Grundlage einer kleinräumigen Bedarfsberechnung und eines wohnbaulichen Entwicklungskonzeptes.

 

Die Bevollmächtigung des Bürgermeisters für die Aufnahme entsprechender Gesprächsverhandlungen, in Bezug auf zukünftige interkommunale Zusammenarbeiten, ist zu beraten.   

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...