Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/005/219
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Aktenzeichen:
- 111.102-009
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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21.10.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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06.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Siek, der Tagespflegeperson für die Erstausstattung gemäß Rahmenrichtlinie einen Zuschuss in Höhe von xxxx€ zu gewähren.
Ein schriftlicher Verwendungsnachweis über die einzelnen Anschaffungen ist innerhalb von 3 Monaten nach Empfang der Zuwendung unaufgefordert dem Amt vorzulegen (siehe Rahmenrichtlinie Punkt 4.1).
Der Zuschuss der Gemeinde Siek ist ganz oder anteilig zurückzuzahlen, falls die Tagespflegeperson vom Kreis Stormarn finanzielle Mittel erhält oder den Tagepflegebetrieb innerhalb von 3 Jahren einstellt. Dies wird Bestandteil des Zuwendungsbescheids.
Alternativ kann die Gemeinde auch unabhängig von einer Kreisförderung bzw. unabhängig von der Betriebsdauer einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gewähren, wobei dann eine „Doppelförderung“ zustande kommen könnte.
Die Gemeinde wird daher um Entscheidung „rückzahlbare Zuwendung“ oder „nicht rückzahlbare Zuwendung“ gebeten.
Der Bürgermeister wird gebeten, die überplanmäßigen Mittel bis zu 3.000€ zu genehmigen. Die Verwaltung empfiehlt einen Deckungsausgleich durch die Mehrerträge/Mehreinzahlungen beim Sachkonto 4482000 im Budget Aufwand Kinder für Tagespflege/ Tageseinrichtungen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die neu zugelassene Tagespflegeperson in Siek hat einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Anschaffung einer Erstausstattung eingereicht. Die dafür notwendigen Mittel stehen im Haushalt 2019 nicht zur Verfügung.
Parallel hat die Tagespflegeperson auch einen Förderantrag beim Kreis Stormarn gestellt. Ob und wann mögliche finanzielle Mittel der Tagespflegeperson vom Kreis Stormarn zur Verfügung gestellt werden, ist offen. Insofern sollte der Zuschuss mit einem
Rückforderungsvorbehalt gewährt werden. Die Zustimmung über die datenschutzrechtliche Freigabe der Tagespflegeperson, Informationen zum Förderantrag beim Kreis abzufordern, wird von Seiten der Verwaltung eingeholt.
Der Bewilligungszeitraum sollte auf 3 Jahre festgesetzt werden, sodass die Mittel anteilig zurückgefordert werden können, sofern der Betrieb in Siek in diesem Zeitraum wieder eingestellt werden sollte.