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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/006/133-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Beschluss ergibt sich aus der Beratung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die am 02.09.2019 in der Gemeindevertretung beratende Vorlage 2019/006/133, soll erneut über das Gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB zu den Neubauvorhaben Müllheizkraftwerk (MHKW) und Mono-Klärschlammverbrennung (KVA) in Stapelfeld beraten werden.

 

Am 02.09.2019 wurde das Gemeindliche Einvernehmen zu den o.g. Neubauvorhaben versagt. Das Genehmigungsverfahren sieht vor, dass sofern keine entgegensprechenden Themen oder ungeklärten Fragestellungen im Sinne der Beteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bestehen, das Gemeindliche Einvernehmen zu erteilen ist.

 

Im Sachstandsbericht zum Gemeindlichen Einvernehmen (Vorlage 2019/006/146), wurde erläutert, dass die Gemeinde in diesem Verfahren nach § 36 BauGB allein über die planungsrechtliche Zulässigkeit entscheidet. Die für das Gesamtverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), hat mittlerweile Kontakt zur Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn aufgenommen, um das Gemeindliche Einvernehmen in diesem Verfahren ersetzen zu lassen. Es liegen nach Aussagen des Kreises keine Gründe mehr vor, das Gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu diesem Zeitpunkt noch zu versagen. Die Kommunalaufsicht des Kreises würde das Gemeindliche Einvernehmen, sofern dies nicht zeitnah durch die Gemeinde selbst in der Beratung hergestellt wird, jetzt förmlich ersetzen.

 

Etwaige Fragestellungen oder inhaltliche Kritikpunkte zu den Genehmigungsanträgen der Neubauvorhaben wurden zudem im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung mit Übersendung der Stellungnahme der Gemeinde am 27.09.2019 (Vorlage 2019/006/147) an das LLUR zur Berücksichtigung im Verfahren eingereicht. 

 

Mittlerweile hat die Antragstellerin auch zu den Fragen nach den Kapazitäten der geplanten Anlagen öffentlich Stellung bezogen, das Schreiben vom 15.10.2019 finden Sie in der Anlage zur Vorlage.

 

Die Gemeindevertretung wird um Beratung gebeten.

 

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Anlagen

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