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ALLRIS - Vorlage

Sachstandsbericht - 2019/006/146

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 02.09.2019 (Vorlage-Nr. 2019/006/133), wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den Bauvorhaben Müllheizkraftwerk (MHKW) und Mono-Klärschlammverbrennung (KVA) versagt. Nach der Beurteilungsgrundlage des § 35 Abs. 3 BauGB, konnten zu diesem Zeitpunkt die Beeinträchtigung der gemeindlichen Belange nicht ausgeräumt werden. 

 

Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat einer Rücknahme des Antrags zur Aufforderung des Entscheids über das gemeindliche Einvernehmen widersprochen. Die Option das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde an einem späteren Zeitpunkt im Genehmigungsverfahren abzufragen, z.B. sobald die Genehmigungsunterlagen vollständig ausgewertet worden sind, wird derzeit durch das LLUR nicht gesehen. Das LLUR erläutert hierzu, dass die Gemeinde nur in der Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit zu prüfen hat. Weiteren Themen, in Bezug auf die Prüfung z.B. der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit, würden sich aus den Beiträgen der Fachbehörden ergeben. 

 

Im Rücksprache mit dem LLUR, würde das gemeindliche Einvernehmen jetzt durch eine übergeordnete Behörde eingesetzt werden, dies wäre hier die Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn. Aus diesem Verfahren würde der Gemeinde kein Nachteil entstehen. Ggf. würde die Kommunalaufsicht nochmals auf die Gemeinde zukommen, um das gemeindliche Einvernehmen erneut abzufragen.

 

Die Gemeinde kann derzeitig auch selbstständig noch im Nachgang entscheiden, das gemeindliche Einvernehmen doch herzustellen. Dies müsste jedoch laut LLUR zeitnah erfolgen, da dies für den Erörterungstermin im Dezember bereits Grundlage wäre.

 

Aufgrund der von Herrn Dr. Tischler vorgestellten Einschätzung zum Verfahren, und der Tatsache, dass in der Expertenstellungnahme einige Punkte in den Genehmigungsunterlagen -insbesondere der Durchsatz der KVA mit angegebenen 188.000t/a und das Brandschutzkonzept- als noch fraglich bewertet werden, wäre die Erteilung des gemeindliche Einvernehmens auch zu diesem Zeitpunkt nach wie vor kritisch einzuschätzen.

 

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Anlagen

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