Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/005/204
Grunddaten
- Betreff:
-
Notstromversorgung - MZH Siek
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Trues-Maiken Henningsen
- Aktenzeichen:
- 111.922.5-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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11.09.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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30.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, einen Anschluss für eine externe Notstromversorgung mit Trenneinrichtung herrichten zu lassen. Der Anschluss soll links vor den Haupteingang gesetzt werden.
Zusätzlich soll ein mobiles Dieselaggregat für die Gemeinde Siek angeschafft werden.
Der Förderantrag bei der AktivRegion Sieker Land Sachsenwald ist fristgerecht zu stellen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2020 einzustellen.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten, ob im Zuge dieser Maßnahme auch die Versetzung des Hausanschluss- / Zählerkastens durchgeführt werden soll und ob die vorhandene zentrale Notstromversorgung ausreichend ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.05.2019 wurde beschlossen, einen Fachplaner mit der Begutachtung der MZH hinsichtlich der externen Notstromversorgung zu beauftragen. Ein entsprechender Förderantrag für die Notstromversorgung soll anschließend bei der AktivRegion eingereicht werden.
Externe Notstromversorgung
Am 12.08.2019 fand ein Ortstermin mit einer Elektrofirma in der MZH statt. Dabei wurde festgestellt, dass ein Anschluss nach draußen für eine externe Notstromversorgung mit Trenneinrichtung möglich ist. Diese Maßnahme beläuft sich auf ca. 5.000,00 € brutto.
Der Anschluss sollte links vor den Haupteingang gesetzt werden, sodass im Notfall ein entsprechendes Dieselaggregat auf der Rasenfläche aufgestellt werden kann.
Es ist zu klären, ob im Zuge dieser Maßnahme ein zusätzliches mobiles Dieselaggregat für die Gemeinde angeschafft werden soll. Eine Förderung hierfür ist allerdings nicht möglich.
Versetzung des Hausanschluss- und Zählerkasten
Weiterhin wurde festgestellt, dass sich der Hausanschlusskasten und der Zählerkasten zusammen mit dem Putzmaterial in einem Raum befinden. Dies ist aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Außerdem verfügt dieser Raum nicht über die ausreichende Rückenfreiheit sowie über ausreichende Abstände, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Es handelt sich hier lediglich um Bestandsschutz.
Seitens der Elektrofirma wird geraten, den Hausanschlusskasten sowie den Zählerkasten im Zuge der externen Notstromversorgung in den Raum nebenan versetzen zu lassen. Dieser ist derzeit noch mit Holztüren verkleidet, welche durch eine vorgeschriebene Brandschutztür ersetzt werden müssten.
Die Verlegung des Hausanschlusses wird durch den Netzversorger durchgeführt und abgenommen.
Alternativ gäbe es auch die Möglichkeit, z.B. die Duschkabine im Schiedsrichterraum als „Putzraum“ umzufunktionieren.
Zentrale Notstromversorgung
In der MZH befindet sich eine zentrale Notstromversorgung für die Fluchtwegbeleuchtung. Es ist zu klären, ob die Gemeinde dies dabei belassen möchte oder ob z.B. auch die Deckenbeleuchtung bei einem Notfall über die zentrale Notversorgung versorgt werden soll. Hier wären dann ggf. mehr bzw. größere Batterien vorzuhalten, welche deutlich mehr Platz in Anspruch nehmen würden.
Das Versetzen des Zählerkastens in den Nebenraum sowie das modernisieren der zentralen Batterieanlage beläuft sich lt. Elektrofirma auf ca. 13.000 € brutto.