Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/001/040
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren des Müllheizkraftwerks (MHKW) und der Klärschlammverbrennung (KVA) Stapelfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Patricia Alt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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25.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss empfielt den Gemeinden Braak, Brunsbek, Siek und Stapelfeld und dem Abwasserzweckverband Siek, die vorliegenden Stellungnahmen der Fachbüros zum Genehmigungsverfahren der Neubauvorhaben des Müllheizkraftwerks und der Mono-Klärschlammverbrennung in Stapelfeld an das LLUR abzugeben.
Die Stellungnahme soll im Rahmen der formellen Behördenbeteiligung bei der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, über die Verwaltung bis zum 30.09.2019 fristgemäß eingereicht werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zuge der laufenden Genehmigungsverfahren zur den Neubauvorhaben des Müllheizkraftwerks und der Mono-Klärschlammverbrennungsanlage, wurden die Gemeinden Braak, Brunsbek, Siek und Stapelfeld, sowie der Abwasserzweckverband Siek im Rahmen der formellen Behördenbeteiligung gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG i. V. m. § 11 der 9. BImSchV aufgefordert eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme bis zum 12.08.2019 abzugeben.
Diese Frist wurde in Anbetracht des qualitativen und quantitativen Umfangs der Genehmigungsunterlagen per Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), verlängert. Der Verlängerung der Abgabefrist der immissionsschutzrechtlichen Stellungnahme bis zum 30.09.2019 wurde seitens des LLUR am 30.07.2019 zugestimmt.
Die Formulierung und Abgabe von gleichlautenden Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden und des Abwasserzweckverband Siek wurde, aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben des LLUR und der entsprechend inhaltlichen Prüfthemen in Bezug auf die Genehmigungsunterlagen, als sinnvoll erachtet.
Zur inhaltilchen Prüfung der Genehmigungsunterlagen wurden externe Experten hinzugezogen. Hr. Dr. Tischler hat dabei die Aufgabe, als Fachanwalt für Verwaltungsrecht, das formelle Genehmigungsverfahren zu bewerten. Die Beurteilung des baulichen Konzepts und der technischen Ausstattung erfolgt durch das Büro ERM, ein beratendes Ingenieursnetzwerk. Die Ingenieure sind dabei spezialisiert auf professionelle Beratungsleistungen rund um die Themen Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Risikomanagement und Sozialverträglichkeit.
Die in der Öffentlichkeit bereits häufig thematisierten Fragestellungen bzw. Bedenken z.B. in Bezug auf die Schornsteinhöhe, den Stand der Technik, Immissions-/ Emissionswerte etc. wurden als zu prüfende Fragestellung den Experten aufgegeben.
Die Prüfergebnisse sind in die vorliegenden Stellungnahmen der Experten eingeflossen und mit fachlichen Begründungen sowie Hinweisen für die Gehnehmigungsbehörde versehen worden. Dabei fußt die Stellungnahme des Fachanwalts Herrn Dr. Tischler inhaltlich zusammenfassend auf die Ausarbeitung des Büro ERM. Zur Abgabe würde ein entsprechendes Anschreiben seitens der Verwaltung an das LLUR auf Basis der Stellungnahme von Herrn Dr. Tischler vorbereitet und mit der Stellungnahme des Büro ERM als Anlage bis zum 30.09.2019 abgegeben werden.
Der Amtsausschuss wird um Beratung gebeten.
Ergänzende Informationen zum Genehmigungsverfahren:
Neben den Gemeinden des Amtsgebietes und dem Abwasserverband, werden auch viele Fachbehörden wie z.B. die Wasserbehörde, Bauaufsicht, Naturschutz o. Ä. parallel beteiligt. Sinngemäß verteilt das LLUR somit die Prüfung der Antragsunterlagen an die Fachbehörden und Beteiligen und macht die gesammelten Stellungnahmen, nach Prüfung der Einhaltung des BImSchG, zur Grundlage des Genehmigungsbescheids. Dieses Verfahren wird als s.g. Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG bezeichnet, wonach eine Genehmigung mehrere andere Genehmigungen miteinschließt. Die einzelnen Stellungnahmen der Fachbehörden und Beteiligten werden nicht veröffentlicht, jedoch ihre Beteiligung vermerkt.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist zur Öffentlichkeitsbeteiligung am 02.10.2019 bzw. der Abgabefrist der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung, kann das LLUR die form und fristgerecht gegen die Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtern. Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, ist dafür Dienstag, der 10.12.2019 vorgesehen. Nähere Informationen zum Veranstaltungsort sollen noch folgen.
Der Zweck des Erörterungstermins besteht darin, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, und den Einwenderinnen und Einwendern Gelegenheit zur Erläuterung ihrer Einwendung zu geben.
Wenn keine Einwendungen erhoben wurden, findet der Erörterungstermin nicht statt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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84,1 kB
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