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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/005/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet nördlich "Alte Landstraße", östlich "Hinterm Dorf", südlich der Mehrzweckhalle, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 20 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter(innen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.04.2014 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Auslegung wurde in der Zeit vom 05.05.2014 bis zum 04.06.2014 durchgeführt.

In diesem Zeitraum wurden Stellungnahmen vorgebracht, die in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen aufgeführt sind.

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Anlagen

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