Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/004/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung Richtlinie zur freiwilligen Bezuschussung für die Betreuung von Hoisdorfer Kindern in Tagespflege ab 01.07.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Hintze
- Aktenzeichen:
- 361.102.4-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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14.05.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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27.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wie bereits in der Info-Vorlage 2019/004/100 „Kindertagespflegerichtlinie“ angekündigt, sollte die Richtlinie zur freiwilligen Förderung von Hoisdorfer Kinder in Tagespflege zum 01.07.2019 überarbeitet werden.
Gemäß § 24 SGB VIII haben Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle, wenn die Leistung für die kindliche Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, aufnehmen oder arbeitssuchend sind.
Die neue Richtlinie enthält unter anderem, aufgrund der familienorientierten Aspekte und gesetzlichen Vorgaben durch Gleichstellung der Betreuungsformen Krippe/Kindertagespflege, die Differenzkostenbezuschussung für die Betreuung von Kindern in einer Kindertagespflegestelle. Immer mehr Kommunen im Kreis Stormarn bezuschussen die Eltern zu den Differenzkosten, damit auch hinsichtlich der Kosten eine Gleichstellung erfolgt. Die Kosten in einer Kindertagespflegestelle sind nämlich nach wie vor i.d.R. höher als in einer Krippe. Nicht zuletzt aus diesem Grund soll auch mit der Kita-Reform zum 01.08.2020 eine Deckelung der Elternbeiträge für Kita-Einrichtungen und Tagespflegestellen erfolgen.
Da die Gemeinde Hoisdorf nicht über Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertageseinrichtung verfügt, werden für die Differenzkostenbezuschussung die durchschnittlichen Betreuungskosten pro Stunde der Krippen im Amt Siek zu Grunde gelegt.
Entsprechend der Neufassung der Richtlinie wurde auch das Antragsformular angepasst.
Verwaltungsseitig wird angestrebt, die Tagespflegerichtlinien im Amt Siek zu vereinheitlichen und auf eine Differenzkostenbezuschussung hinzuwirken.
Weitere Vereinbarungen, die mit Hoisdorfer Tagespflegepersonen geschlossen wurden, sollten in einem Gespräch zwischen Gemeinde und Tagespflegepersonen im nächsten Schritt überarbeitet werden. Zu beachten ist, dass von Seiten der Gemeinde Hoisdorf die Kündigungsfrist sechs Monate zum Monatsende beträgt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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71 kB
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