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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/003/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Brunsbek (Erschließungsbeitragssatzung) wird, wie aus der Anlage ersichtlich, beschlossen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die derzeit gültige Erschließungsbeitragssatzung stammt aus den Jahre 1979. Sie ist in vielerlei Hinsicht rechtlich gesehen „unmodern“.

Daher wird die Aufhebung der alten Satzung und der Beschluss über eine neue Satzung empfohlen:

 

Die neue Erschließungsbeitragssatzung gibt zum einen die Möglichkeit, im Vorwege durch die Zahlung eines Ablösebetrages das Entstehen der sachlichen Beitragspflichten (und somit die Beitragserhebung) zu verhindern (§ 11).

 

Zum anderen werden die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage gemäß den bundesgesetzlichen Vorschriften neu geregelt: die erstmalige Herstellung ist von den Merkmalen des Teileinrichtungsprogramms (§ 8 Absatz 1 - Herstellung einer betriebsfertigen Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerungsanlage) und für die flächenmäßigen Bestandteile einer Erschließungsanlage von den Merkmalen aus dem Ausbauprogramm (§ 8 Absatz 2) abhängig.

 

Zudem wurde der Geschossflächenmaßstab der alten Satzung durch den Vollgeschossmaßstab (§ 5 Verteilungsmaßstab für das Maß der Nutzung) ersetzt, der besser handhabbar ist und zu gerechteren Ergebnissen führt.

 

Hinweis:

Dieser Satzungsentwurf wurde aus der Mustersatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Stand 2016, erarbeitet.
 

 

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Anlagen

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