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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/006/047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren der gemeindeeigenen Kindertagesstätte der Gemeinde Stapelfeld zum 01.08.2014, wie sie sich aus der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ergibt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Kindergartenjahr 2013/2014 wurde die Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren der gemeindeeigenen Kindertagesstätte der Gemeinde Stapelfeld soweit geändert, dass im § 7 die Verpflegungsgebühren geregelt sind und mit dem Kindergartenjahr eine monatliche Gebühr für das Mittagessen und Frühstück in Höhe von 50,00 € bzw. 5,00 € für Kostgeld (ohne Mittagessen) für 11 Monate fällig ist. Im Monat Juli ist von den Eltern keine Verpflegungsgebühr zu entrichten.

Nachdem nun fast das erste Kindergartenjahr mit dieser Berechnung vergangen ist, wurden die Kosten, welche vor Beginn des Kindergartenjahres grob kalkuliert wurden, verglichen.

Mit aktuellem Stand vom 14.05.2014 haben die Eltern die Verpflegungsgebühren wie folgt entrichtet:

 

Zeitraum

Einnahmen Verpflegungsgebühren

Ausgaben Verpflegungs-gebühren

Differenz

August

2.795,00 €

3.065,00 €

-270,00 €

September

2.850,00 €

2.985,00 €

-135,00 €

Oktober

3.005,00 €

3.343,00 €

-338,00 €

November

3.010,00 €

3.288,00 €

-278,00 €

Dezember

3.060,00 €

2.396,00 €

+664,00 €

Aug-Dez

14.720,00 €

15.077,00 €

-357,00 €

Januar

3.160,00 €

3.325,00 €

-165,00 €

Februar

3.210,00 €

3.678,00 €

-468,00 €

März

3.255,00 €

3.680,00 €

-425,00 €

April

3.355,00 €

3.605,00 €

-250,00 €

Jan - Apr

12.980,00 €

14.288,00 €

-1.308,00 €

 

Für die nächsten Monate bis zum Ende des Kindergartenjahres wird es in den Einnahmen keine geplanten großen Veränderungen geben. Im Juli entrichten die Eltern gemäß der aktuellen Satzung keine Verpflegungsgebühren. Allerdings werden im Juli drei Kinder inklusive Mittagstisch neu in der KiTa Stapelfeld aufgenommen. Insgesamt ist es schwierig – trotz Einsparungen (z. B. Essensanbieterwechsel, Einsparungen bei den Lieferanten) – bei bleibenden 11 Monaten Verpflegungsgebühren, kostendeckend ohne Qualitätsverlust zu haushalten.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, § 7 Abs. 3 der KiTa-Satzung entsprechend anzupassen und eine monatliche Gebühr über 12 Monate zu erheben.

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Anlagen

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