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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/006/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stapelfeld beschließt den Lärmaktionsplan in der Fassung, wie er der Beschlussvorlage beigefügt ist.

 

Abstimmungsergebnis

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie befindet sich in der zweiten Stufe. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es, den verkehrlichen Lärm zu reduzieren. Es geht vornehmlich um Gesundheitsschutz, individuelles Wohlbefinden, Wohnqualität im Freien, Verbesserung der Luftqualität und attraktivere Gestaltung des Ortes in Sachen Tourismus. Dafür sind die Gemeinden aufgefordert nach § 47 d BImSchG einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Lärmbeeinträchtigungen benennt und Maßnahmen zur Lärmreduktion/-Beseitigung festlegt.

 

Für die Gemeinde Stapelfeld haben sich Beeinträchtigungen durch die BAB A 1 und die L 224 ergeben.

 

Die Gemeinde hat die Aufstellung des Lärmaktionsplanes am 08.04.2013 beschlossen. Daraufhin fand eine Beteiligung der Öffentlichkeit vom 17.04. – 08.05.2013 statt. Es wurden Stellungnahmen abgegeben. Diese sind in der Ergänzung des Abwägungsvorschlags dargestellt.

Mit Schreiben vom 16.04.2013 wurde Träger öffentlicher Belange beteiligt, die am 07.05.2013 Stellungnahmen abgegeben haben. Diese sind in dem Abwägungsvorschlag dargestellt.

Abwägungsvorschlag und Ergänzung sind dieser Vorlage beigefügt.

 

            Die Stellungnahmen wurden berücksichtigt

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Anlagen

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