Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/005/119
Grunddaten
- Betreff:
-
Niederschlagswassergebühr: Höhe der kalkulatorischen Zinsen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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11.03.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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26.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Kalkulatorische Zinsen dienen der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals. Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Ziffer 1 KAG SH muss die Gemeinde bei der Erhebung einer Benutzungsgebühr das aufgewendete Kapital verzinsen. Das aufgewendete Kapital besteht aus dem Eigen- und dem Fremdkapital. Das Fremdkapital wird verzinst (=Kreditzinsen), während das Eigenkapital zunächst unverzinst von der Gemeinde aufgebracht wird.
Dadurch wird Eigenkapital der Gemeinde gebunden, mit dem sie auf dem freien Markt keine Erträge erwirtschaften kann. Diese entgangenen Zinsen/ Erträge werden dem Gebührenzahler (dem Nutznießer des gebundenen Kapitals) auferlegt.
Die Zinshöhe ergibt sich aus einem Mischzinssatz und wird nach folgender Formel berechnet:
Der Eigenkapitalzinssatz wird zur Zeit vom Gemeindeprüfungsamt mit 4% angegeben. Der Kreditzinssatz stellt einen durchschnittlichen Zinssatz dar, da er unabhängig davon berücksichtigt wird, ob Kredite bestehen oder nicht.
Unter Zugrundlegung eines durchschnittlichen Kreditzinssatzes von 2,34 % ergibt sich damit ein kalkulatorischer Zinssatz von 3 %.