Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/006/080
Grunddaten
- Betreff:
-
Niederschlagswasserbeseitigungsanlage: erstmalige Herstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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18.03.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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01.04.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die erstmalige Herstellung der Niederschlagswasserbeseitigungsanlage erfolgt nicht durch tatsächliche Herstellung sondern durch Beschluss. Grund dafür ist, dass die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage nicht aus lauter fertig zu stellenden Einzelanlagen besteht sondern eine Gesamtanlage darstellt. Alle Gräben, Kanäle, Regenrückhaltebecken u.ä. bilden EINE Gesamtanlage, auch wenn sie tatsächlich oder technisch nicht zusammenhängen. Die Gemeinde kann beschließen, dass die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage zu einem bestimmten Zeitpunkt erstmalig hergestellt ist, auch wenn diese voraussichtlich noch erweitert oder verändert wird. Dafür bedarf es eines Beschlusses. Auswirkung dieses Beschlusses ist, dass von da an keine Anschlussbeiträge mehr erhoben werden können. Die Finanzierung der Anlage erfolgt nur noch über die Gebühr und die Kostenerstattungen für Hausanschlüsse.