Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/006/074

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührensatz von 0,34 €/m² für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr wird beschlossen.

2. Die Satzung über die Auskunftspflichten über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Stapelfeld vom 12.06.2014 wird aufgehoben.

3. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Stapelfeld wird wie aus der Anlage ersichtlich beschlossen.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Erhebung einer kommunalen Abgabe, in diesem Fall einer Gebühr, bedarf gemäß § 2 KAG SH einer Satzung.

Die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser schafft die rechtlichen Grundlagen, um die Niederschlagswassergebühr zu erheben. Der Satzungsentwurf ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

In der Satzung werden die Rechte und Pflichten sowohl der Gemeinde, als auch der Bürger und der Gebührensatz festgelegt. Ebenfalls wird die Satzung über die Auskunftspflichten über die Niederschlagswasserbeseitigung aufgehoben, da die Auskunftspflichten nun in der Gebührensatzung geregelt sind.

 

Aus der als Anlage beigefügten Vorauskalkulation für das Jahr 2019 ergibt sich der Gebührensatz von 0,34 €/m².
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...