Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/006/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Stapelfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Entscheidung
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18.03.2019
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Bereit
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührensatz von 0,34 €/m² für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr wird beschlossen.
2. Die Satzung über die Auskunftspflichten über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Stapelfeld vom 12.06.2014 wird aufgehoben.
3. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Stapelfeld wird wie aus der Anlage ersichtlich beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Erhebung einer kommunalen Abgabe, in diesem Fall einer Gebühr, bedarf gemäß § 2 KAG SH einer Satzung.
Die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser schafft die rechtlichen Grundlagen, um die Niederschlagswassergebühr zu erheben. Der Satzungsentwurf ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
In der Satzung werden die Rechte und Pflichten sowohl der Gemeinde, als auch der Bürger und der Gebührensatz festgelegt. Ebenfalls wird die Satzung über die Auskunftspflichten über die Niederschlagswasserbeseitigung aufgehoben, da die Auskunftspflichten nun in der Gebührensatzung geregelt sind.
Aus der als Anlage beigefügten Vorauskalkulation für das Jahr 2019 ergibt sich der Gebührensatz von 0,34 €/m².
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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365,2 kB
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