Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/006/044
Grunddaten
- Betreff:
-
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich "Heideweg", westlich Schulgelände und beiderseits "Stellauer Kirchenweg" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 61.26.10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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19.05.2014
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Geplant
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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02.06.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll, das dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beizufügen ist, ersichtlichen Ergebnis geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Die Gemeindevertretung beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Auslegung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 17.03.2014 bis zum 22.04.2014.
In dieser Zeit sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen aufgeführt sind.
Sofern den Abwägungsvorschlägen gefolgt wird, besteht keine Notwendigkeit einer erneuten Auslegung. Dementsprechend kann der abschließende Beschluss gefasst und der Plan anschließend dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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451,8 kB
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