Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/003/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Brunsbek Gebiet: östlich der Straße "Hahnenkaten", südlich der Bebauung "Moorende" und westlich der Bebauung "Heinrichstraße" Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.3-310
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Brunsbek
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Entscheidung
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20.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet östlich der Straße "Hahnenkaten", südlich der Bebauung "Moorende" und westlich der Bebauung "Heinrichstraße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 11 wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 11 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die von der Gemeindevertretung am 04.07.2018 zur Auslegung bestimmten Planunterlagen wurden in der Zeit vom 23.07.2018 bis zum 24.08.2018 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte bereits in der Sitzung am 11.10.2018.
Zwischenzeitlich hat auch die untere Wasserbehörde der Planung mit Schreiben vom 19.02.2019 zugestimmt.
Eine erneute Abwägung ist aufgrund der Zustimmung nicht erforderlich.
Die Gemeinde kann nun den Satzungsbeschluss fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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