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Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/007/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Auflösung der Beiträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Arbeits- und Finanzausschuss des Abwasserverbandes Siek
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Entscheidung
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13.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verband hat die Möglichkeit, die erhobenen Anschlussbeiträge für Schmutzwasseranschlüsse aufzulösen. Durch die Auflösung werden sie zum Abzugskapital in der Gebührenkalkulation und wirken sich auf die Gebühr gebührenmindernd aus, vgl. § 6 Absatz 2 Satz 5 KAG SH.
Im Gebührenrecht gilt der Grundsatz des Verbotes der Doppelbelastung der Gebührenschuldner. Das bedeutet, dass ein Gebührenschuldner nicht zweimal zur Finanzierung der Anlagen herangezogen werden kann. Da die aufgelösten Beiträge zum Abzugskapital werden, vermindern sich auch die Abschreibungen des Investitionskapitals, was dann eine Doppelbelastung verhindert.