Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/091
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 Stellungnahme der Gemeinde Siek
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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17.01.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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06.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Allgemein:
Der Landesentwicklungsplan ist ein Fachplan der Raumordnung. Dessen Aufgabe ist es, die unterschiedlichen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raumes, das heißt der Land- und Meeresflächen, aufeinander abzustimmen. So sollen Konflikte minimiert werden, wie sie zum Beispiel zwischen Flächennutzungen für Wohnen, Gewerbe, für den Erhalt von Natur- und Umwelt, den Abbau von Rohstoffen oder den Bau von Infrastruktur entstehen können.
Der Landesentwicklungsplan gilt für das gesamte Land. Mit seinen Festlegungen, den so genannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, werden wichtige planerische Voraussetzungen geschaffen, damit sich Schleswig-Holstein nachhaltig entwickeln kann. Ökonomische, ökologische und soziale Belange stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander.
Nachfolgend zum Landesentwicklungsplan wird für die einzelnen Planungsräume auch der Regionalplan überarbeitet werden.
Dieser zeigt z.B. die Siedlungsentwicklungsachsen detaillierter auf.
Der Landeswicklungsplan Schleswig-Holstein 2010, bestehend aus einem Textteil, einer Karte im Maßstab 1:300.000 und einem Umweltbericht, wird nun seitens der Landesplanung fortgeschrieben und an neue Entwicklungen angepasst.
Das öffentliche Beteiligungsverfahren startete am 18.12.2018 und endet am 17.04.2019.
Nach der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen wird der Planentwurf von der Landesplanungsbehörde überarbeitet und innerhalb der Landesregierung abgestimmt. Gegebenenfalls erfolgt danach ein weiteres öffentliches Beteiligungsverfahren zum überarbeiteten Planentwurf.
Die gesamten Planunterlagen sind als Anlage beigefügt und zudem online unter folgendem Link einsehbar:
https://bolapla-sh.de/verfahren/c9fbd918-e32b-11e8-a5f7-0050569710bc/public/detail.
Für die Gemeinde Siek:
Im Rahmen der Fortschreibung werden auch die wohnbaulichen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde ausgeweitet.
So kann die Gemeinde Siek zur Deckung des örtlichen Bedarfs im Zeitraum 2018 bis 2030 bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31.12.2017 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15% schaffen.
Dies entspricht 157 Wohneinheiten (26 nach dem alten LEP) abzgl. der in 2018 realisierten Wohneinheiten.
Im Kapitel 4.5.4 des Textteils wird auf Energiespeicher eingegangen.
Hierzu gehören unter anderem auch der in Siek bestehende Salzstock.
Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit, bis zum 17.04.2019 eine Stellungnahme abzugeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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742,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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662,7 kB
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