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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2019/005/109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:  

 

Die Planunterlagen des Ingenieurbüros zur Oberflächenentwässerung werden als Ergänzung zur Bauleitplanung an den Kreis Stormarn weitergeleitet. Die Gemeinde verpflichtet sich, für ggf. notwendige bauliche Maßnahmen eine Sanierungserlaubnis mittelfristig zu beantragen und umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

Baumaßnahmen Feuerwehr / Kindergarten

 hier: Oberflächenentwässerung

 

 

Im Rahmen einer Bauleitplanung ist auch die Oberflächenentwässerung darzustellen. Da eine positive, wasserrechtliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 23 bisher noch nicht erwirkt werden konnte, waren weitere Untersuchungen notwendig.

 

Diese wurden vom Ingenieurbüro GSP erarbeitet, der Erläuterungsbericht liegt der Anlage bei.

 

Das Regenrückhaltebecken „An der Lohe“ gehört zu den Entwässerungsanlagen, über die das anfallende Oberflächenwasser u.a. des Bebauungsplanes Nr.23 abgeleitet wird. Das aktuelle Einzugsgebiet hat sich seit der Planung Mitte der 1990-iger Jahre vergrößert, der Erläuterungsbericht zeigt dabei die Belastung / die Belastbarkeit des Rückhaltebeckens auf.

 

Um das Planverfahren nun fortführen zu können, wird der Gemeinde empfohlen:

 

  • Die vorliegenden Berechnungen des Ingenieurbüros werden an den Kreis Stormarn weitergeleitet.

Die Gemeinde verpflichtet sich, für ggf. notwendige Baumaßnahmen (z.B. Erweiterung des Rückhaltebeckens) eine Sanierungserlaubnis mittelfristig zu beantragen und umzusetzen.

 

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Anlagen

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