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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/006/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 16 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Zeit vom 30.04.2018 bis zum 06.06.2018 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

 

Da sich aus den Stellungnahmen keine gravierende Änderung der Planunterlagen ergibt, kann der Satzungsbeschluss gefasst und das Verfahren abgeschlossen werden.

 

Das Verfahren zur dazugehörigen Flächennutzungsplanänderung wurde bereits abgeschlossen und liegt derzeit dem Innenministerium zur Genehmigung vor.

 

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Anlagen

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