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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/005/074-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Flurstück 1/15, östlich "Papendorfer Weg", rückwärtig der Bebauung "Alte Landstraße 31 - 37" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit Stand vom _____________ gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Zeit vom 07.05.2018 bis zum 18.05.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

 

Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses wurde empfohlen, die Firsthöhe auf max. 7m zu begrenzen.

Der Stadtplaner hat dieses mit dem Vorhabenträger besprochen und ist zum dem Schluss gekommen, dass mit dieser Festsetzung die gewünschte Gebäudeform nicht errichtet werden könnte.

Die gewünschte Gebäudeart ist in der Anlage dargestellt.

Der Stadtplaner hat den Bebauungsplanentwurf bereits entsprechend angepasst, so dass für die Gemeinde ersichtlich ist, wie sich der Bebauungsplan nach dem Wunsch des Vorhabenträgers gestalten würde.

 

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich die gewünschte Gebäudehöhe immer noch in das Gesamtbild der Gemeinde ein. Die Gemeinde wird um Beratung gebeten.

 

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Anlagen

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