Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/001/005-1
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzungsvorlage: Verwaltung der kommunalen Kindertagesstätten Hoisdorf und Stapelfeld durch das Amt Siek; Festsetzung des Verwaltungskostenanteils 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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28.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Kostenerstattung der Gemeinde Hoisdorf für die Verwaltung der kommunalen KiTa Hoisdorf durch das Amt Siek wird für das Jahr 2019 auf 22.000 Euro festgesetzt.
Der „Geschäftsbesorgungsvertrag“ (öffentlich-rechtliche Vereinbarung) zwischen der Gemeinde Hoisdorf und dem Amt Siek vom 12.12.2001 sowie der 1. Nachtrag vom 24.04.2006 und der 2. Nachtrag vom 29.02.2016 werden aufgehoben, da sich die Kostenerstattung aus § 3 Abs. 4 AO i.V.m. § 21 Abs. 1 AO ergibt.
Die Kostenerstattung der Gemeinde Stapelfeld für die Verwaltung der kommunalen KiTa Stapelfeld durch das Amt Siek wird für das Jahr 2019 auf 20.000 Euro festgesetzt.
Der „Geschäftsbesorgungsvertrag“ (öffentlich-rechtliche Vereinbarung) zwischen der Gemeinde Stapelfeld und dem Amt Siek vom 05.10.2004 wird aufgehoben, da sich die Kostenerstattung aus § 3 Abs. 4 AO i.V.m. § 21 Abs. 1 AO ergibt.
Das Benehmen mit den Gemeinden Hoisdorf und Stapelfeld ist einzuholen. Die Haushaltsmittel sind für 2019 einzuplanen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Ursprungsvorlage.
Aufgrund der zwischenzeitlich geführten Gespräche in der Bürgermeisterrunde sowie mit den Gemeinden Hoisdorf und Stapelfeld wurde sich für 2019 auf eine Verdopplung des bisherigen Erstattungsbetrages verständigt, sodass sich für 2019 nachfolgend aufgeführte Beträge ergeben:
Gemeinde Hoisdorf: 22.000 Euro
Gemeinde Stapelfeld: 20.000 Euro
Eines öffentlich-rechtlichen Vertrages o. ä. bedarf es aufgrund der o. g. Ausführungen nicht. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der Beschlussfassung des Amtsausschusses im Benehmen mit den Gemeinden Hoisdorf und Stapelfeld. Künftig erfolgt die Beschlussfassung im Zuge der Haushaltsplanberatungen. Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sind aufzuheben.