Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2018/004/060
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3 - 8. Änderung der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: für den Bereich südlich der Waldstraße, westlich der Straße "Am Schwarzen Berg" Veränderungssperre
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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26.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung der Planung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich südlich der 'Waldstraße', westlich der Straße 'Am Schwarzen Berg' (Grundstücke Waldstraße 11 bis 19 G) wird der anliegende Entwurf einer Veränderungssperre nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem der Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 und dessen öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, eine Veränderungssperre für das Plangebiet als Satzung zu beschließen, um die künftige Planung gegenüber Veränderungen zu sichern und zu verhindern, dass die Verwirklichung der Planungsziele durch Bauvorhaben, die den beabsichtigten Festsetzungen entgegen stehen, erschwert oder sogar ausgeschlossen wird. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2018 empfohlen, eine Veränderungssperre zu beschließen.
Die Veränderungssperre richtet sich nach §§ 14 - 18 BauGB und wird als Satzung durch die Gemeindevertretung erlassen. Der sachliche Inhalt der Veränderungssperre bezieht sich auf die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen i. S. d. § 29 BauGB, die Beseitigung baulicher Anlagen, die erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderung von Grundstücken und baulichen Anlagen. Die Veränderungssperre gilt bis zum Satzungsbeschluss der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3. Sollte kein entsprechender Satzungsbeschluss gefasst werden, tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Frist kann von der Gemeinde um ein Jahr verlängert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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363,2 kB
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